Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren wird initiiert durch Kontaktaufnahme unter der Mailadresse
oder telefonisch unter 0176 814 64 573

Verfahrensablauf

  1. Austausch in der Teamsitzung
  2. Aufnahmegespräch (Erstgespräch)
  3. Rückmeldung an das fallzuständige Jugendamt
  4. Zusage zur Unterbringung
  5. Aufnahmegespräch (Zweitgespräch)
  6. Mitteilung des Aufnahmedatums an das fallzuständige Jugendamt

Inhalte des Erstgesprächs sind Regeln, Rechte und Pflichten, welche das gemeinsame Zusammenleben aller Bewohner begünstigen sollen. Ein gemeinsamer Blick auf die ggf. neue Betreuungsform soll eingenommen und spekulativ besprochen werden.

Im Zweitgespräch findet die Aufnahme statt. In diesem Gespräch wird der Einzug in die Wohngruppe besprochen und die Aufzeichnungen privater Daten des Adressaten erfolgen. Im Anschluss wird der Adressatenordner mit den relevanten Unterlagen angelegt.

Auch diese Webseite verwendet Cookies zur Optimierung des Nutzererlebnisses. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite sind Sie mit der Cookieverwendung einverstanden.
Weitere Informationen
Verstanden!